Verifizierung des Werkschöpfers.
Es gibt Fälle, in denen ein Gemälde, eine Zeichnung, eine Skulptur oder ein anderes Kunstwerk wahrscheinlich von einem bestimmten Künstler stammt, weil eine ganze Reihe von Indizien darauf hinweisen, aber gleichzeitig einige widersprüchliche Überlegungen oder Fakten Zweifel daran aufkommen lassen, dass das Werk von diesem Künstler stammt.
In diesen Fällen wird das Kunstwerk, wenn die Beweislage eindeutig ist, im Allgemeinen dem Künstler zugesprochen, allerdings in der Weise, dass die bestehenden Zweifel anerkannt werden.
Diese Anerkennung der Zweifel besteht darin, dass das Kunstwerk als „X zugeschrieben“ und nicht als „von X“ bezeichnet wird.
Dies geschieht in der Hoffnung, dass zu einem späteren Zeitpunkt neue Beweise auftauchen werden, die den Fall schließlich aufklären werden.
In der Zwischenzeit wird das Kunstwerk als „X zugeschrieben“ bezeichnet.
Natürlich ist es für den Eigentümer besser, wenn das Kunstwerk als „X zugeschrieben“ und nicht als „nicht von X“ oder mit einer anderen Variante bezeichnet wird.
Wenn in dieser Situation die Beweislast für eine Zuschreibung an einen bestimmten Künstler spricht, geben wir ihm im Zweifelsfall den Vorzug und bezeichnen es als „X zugeschrieben“.
Es liegt auf der Hand, dass Kunstwerke, die „X zugeschrieben“ werden, einen wesentlich höheren Wert haben als solche, die abgelehnt werden und deshalb ist dies natürlich im Interesse des Eigentümers.
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